Die WEEE-Richtlinie (von engl. Waste Electrical and Electronic Equipment, deutsch
Elektro- und Elektronikalt-/schrottgeräte) ist die EU-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion
der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzen Elektro- und Elektronikgeräten.
Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an
Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung für die Produkte.
Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. Bis 18. August 2005 sollten die
EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationale Gesetze umgesetzt und ein nationales Rücknahmesystem
aufgebaut haben. Ab Dezember 2006 sollen mindestens 4kg Elektronikschrott pro Einwohner und Jahr
rezykliert werden. In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der WEEE auch die EU-Direktive
RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in deutsches
Recht umsetzte.
Da in jedem europäischen Land der jeweilige Erst-Inverkehrbringer des Produktes als "Hersteller" im
Sinne des Gesetzes gilt, liegt die Verantwortung zur Einhaltung der gesetzlichen Pflichten aus der
WEEE-Richtlinie beim jeweiligen Importeur oder Vertreiber.
Wir selbst importieren generell keine Produkte und kaufen nur von nationalen Distributoren, die Ihr
gesamtes Produktsortiment bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registriert haben.
Die entsprechenden Nachweise liegen uns vor.
Da Doppleregistrierungen nicht notwendig sind haben wir selbst keine Registrierung beim EAR
vornehmen müssen.
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